1. Allgemeines

Die Räumlichkeiten im Loft Studio Stuttgart müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter zu 50 % des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem 2. Tag fallen 100 % der jeweiligen Mietkosten an.
Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Foto-Equipments und der Einrichtungsgegenstände des Loft Studio Stuttgart sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für Foto- und Filmproduktionen und Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Mietzins

Der Mietzins ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Website des Loft Studio Stuttgart,
www.loftstudiostuttgart.de. Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 8 Stunden in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Samstag. Für Produktionen an Sonn- und Feiertagen wird ein Wochenend- /Feiertagszuschlag in Höhe von 15 % der Tagesmiete erhoben. Der Mietzins für Veranstaltungen bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 24 Stunden in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 9:00 Uhr des Folgetages. Die Tagessätze gelten für die Tage Montag bis Sonntag. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime-Zuschlag in Höhe von 50 Euro netto, gegebenenfalls inkl. Sonn- und Feiertagszuschlag erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Im Preis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände und Möbel im Studio.

 

3. Option/Buchung/Stornierung

Optionen, Buchungen / Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muss spätestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich beim Loft Studio Stuttgart eingehen, diese muss wiederum schriftlich vom Loft Studio Stuttgart bestätigt werden. Andernfalls kann sie vom Loft Studio Stuttgart ohne vorherige Rücksprache annulliert werden.
Die Buchung ist erst nach Zahlungseingang des Mietzinses auf das Konto des Loft Studio Stuttgart verbindlich.
Schriftliche Absage ab 20-7 Tage vor Buchung (60 % der Kosten werden berechnet)
Schriftliche Absage ab 7 Tage vor Buchung (90 % der Kosten werden berechnet)
Schriftliche Absage ab 48h vor Buchung (100 % der Kosten werden berechnet)
Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind. Zusätzlich wird vom Kunden für Veranstaltungen eine Kaution in Höhe von 500 Euro in bar hinterlegt. Diese wird nach vom Loft Studio Stuttgart abgenommener Übergabe zurückgegeben. Bei Schäden wird diese einbehalten bis sämtliche Schäden wieder sachgerecht und fachgerecht behoben sind. Diese Kosten sind vom Kunden in vollem Umfang zu tragen. (siehe 1. Und 6. )

 

4. Zusätzliche Leistungen und Kosten

Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Webseite des Loft Studio Stuttgart, oder nach Vereinbarung berechnet.
Soweit Loft Studio Stuttgart dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden Handlingfee in Rechnung gestellt.
Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingfee von 250 Euro netto in Rechnung gestellt.

 

5. Zahlungsbedingungen

Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 5 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

6. Nutzungsbedingungen

Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Loft Studio Stuttgart. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.

• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet.

• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet.Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.

• Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.

• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten des Loft Studio Stuttgart. Außerhalb der Studiotüre und im Treppenhaus ist das Aufhalten der Personen absolut tabu.

• Die Benutzung von Sand, Kunstschnee,  o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

• Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.

• Das Gitter am Hauseingang muss ab 20:00 stets geschlossen sein, damit keine unbefugten Personen ins Haus gelangen. Dafür ist der Mieter verantwortlich und haftbar.

• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.

• Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.

• Loft Studio Stuttgart behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.

• Bei Nicht kommerzieller/redaktioneller Nutzung muss das Loft Studio Stuttgart bei jeder Veröffentlichung des Outputs oder auch Making Of, Snaps, Storys etc. seitens des Kunden und seines Teams. genannt (print und web), getaggt (Social Media) und verlinkt (Website/Blog/Social Media) als Location genannt werden. Sollte dies versäumt werden behält sich Loft Studio Stuttgart vor, den kommerziellen Tagessatz entsprechend nachzufordern.

• Die Lautstärke bei Miete muss ab spätestens 1:00 auf normale Hauslautstärke begrenzt sein. Bei Beschwerde der im Haus lebenden Anwohner muss Folge geleistet werden.

• Der entstandene Müll muss vom Mieter wieder beseitigt und mitgenommen werden.

• Der zugestellte und abgesperrte Bereich im Studio ist ebenfalls tabu und darf nicht bewegt oder genutzt werden.

• Die angegeben Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden. Sollte diese sich erhöhen muss vorher eine schriftliche Genehmigung vom Loft Studio Stuttgart erteilt werden. Evtl. erhöht sich die Kaution entsprechend.

 

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).

 

8. Haftung vom Loft Studio Stuttgart

Loft Studio Stuttgart haftet für die von ihm bzw. seinen Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Diese müssen im Schadensfall eindeutig nachgewiesen werden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen…), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des Loft Studio Stuttgart sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

 

9. Rückgabe der Mietsache

Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten des Loft Studio Stuttgart. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion oder Veranstaltung zu benachrichtigen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.

 

10. Zurückbehaltung/Aufrechnung

Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.

 

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.